Cannabis auf Rezept – Diese Möglichkeiten haben Patienten

[Lesedauer: circa. 6 Minuten]

Medizinisches Cannabis gibt es seit 2017 als Therapieoption – dennoch hoffen viele Patienten vergebens auf eine Genehmigung durch die Krankenkasse oder gar die Unterstützung durch ihren Arzt. Was genau sollte man zur Verschreibungspflicht von Cannabis wissen und wo findet man einen verständnisvollen Cannabis Arzt? 

In diesem Artikel erklären wir, welche Voraussetzungen Patienten erfüllen müssen, um für eine Cannabistherapie in Betracht zu kommen. Wir geben dabei das nötige Hintergrundwissen zu den verschiedenen Cannabis Medikamenten, beleuchten den mitunter komplizierten Genehmigungsprozess der Krankenkassen und zeigen eine Alternative auf, falls der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird. 

Die wichtigsten Punkte

  • In Deutschland können Ärzte sowohl zugelassene Fertigarzneimittel als auch Rezepturarzneimittel mit CBD und THC auf Rezept verschreiben. Als Orientierung dient eine Liste etablierter Indikationen.
  • Soll ein nicht zugelassenes Fertigarzneimittel mit Cannabis verschrieben werden, kann eine Ausnahmeerlaubnis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angefragt werden.
  • Um Cannabis auf Rezept zu erhalten, muss eine schwerwiegende, chronische Krankheit vorliegen. Dazu zählen etwa chronische Schmerzen, Spastiken bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie.
  • Ferner liegt es im Ermessen des Arztes, trotz Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse die Therapie mit Cannabis zu unterstützen und ein Privatrezept auszustellen.

Wann gilt Cannabis als Medikament?

Die Cannabispflanze enthält verschiedene Wirkstoffe, die mit dem Endocannabinoid System des menschlichen Körpers interagieren können. Diese Wirkung macht sich die Medizin zunutze und setzt Cannabinoide wie THC und CBD bei bestimmten Krankheitsbildern und Symptomen ein. 

Cannabinoide können in ihrer natürlichen Form genutzt werden, etwa als Blüten oder Extrakt, oder aber künstlich im Labor hergestellt werden. Wird Cannabis in seiner natürlichen Form gegen bestimmte Symptomatiken eingesetzt, handelt es sich um sogenannte Rezepturarzneimittel. Cannabis Medikamente mit synthetischen Cannabinoiden werden als Fertigarzneimittel bezeichnet. 

Bei CBD gilt es grundsätzlich, zwischen CBD Arzneimitteln und CBD Nahrungsergänzungsmitteln zu unterscheiden. Letztere sind in Deutschland ohne Rezept erhältlich und fallen somit nicht in die Kategorie der Medikamente.

Cannabis als Fertigarzneimittel 

Fertigarzneimittel können, wie ihr Name besagt, so wie sie sind, eingenommen oder angewendet werden. Cannabis Fertigarzneimittel gibt es in Deutschland als Spray oder als Kapseln. 

Fertigarzneimittel auf Basis von Cannabis können in Deutschland von einem Arzt verschrieben werden, wenn sie eine deutsche oder europäische Arzneimittelzulassung besitzen. Der Arzt muss sich dabei an die für das Arzneimittel zugelassenen Anwendungsgebiete halten. Diese Anwendungsgebiete sind bisher recht eng gehalten: Fertigarzneimittel mit Cannabis gibt es zur Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose sowie gegen Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie oder im Rahmen anderer chronischer Erkrankungen.

Fertigarzneimittel mit Cannabis enthalten den psychoaktiven Wirkstoff THC und fallen somit unter das Betäubungsmittelgesetz. 

Cannabis als Rezepturarzneimittel

Rezepturarzneimittel werden von einem Apotheker nach ärztlicher Vorschrift individuell für Patienten hergestellt. Solche Arzneimittel können als Cannabisblüten, Cannabis Extrakte oder Cannabis Öle an den Patienten abgegeben werden. Im Gegensatz zu den Fertigarzneimitteln gibt es für Rezepturarzneimittel keine Einschränkung, was die Anwendungsgebiete angeht. Der Arzt entscheidet an dieser Stelle, bei welchen Symptomen die jeweilige Darreichungsform angewendet werden soll und in welcher Dosierung.

Cannabis Rezepturarzneimittel können THC enthalten. Ein Arzt kann aber auch reine CBD Präparate verschreiben, sollten diese besser zur Behandlung des Krankheitsbildes geeignet sein. 

Kann man nur zugelassene Medikamente mit Cannabis auf Rezept bekommen?

In Deutschland können Ärzte sowohl zugelassene Medikamente bzw. Fertigarzneimittel verschreiben, als auch nicht zugelassene Medikamente – letztere in Form von Rezepturarzneimitteln, die in der Apotheke je nach Anordnung des Arztes individuell hergestellt werden.

Soll ein nicht in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel verschrieben werden, können Patienten eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Chancen auf solch eine Genehmigung sind jedoch gering.  

Wann kann man sich Cannabis verschreiben lassen?

Theoretisch kann Cannabis mit der Volljährigkeit ab dem 18. Lebensjahr verschrieben werden. Es wird jedoch davon abgeraten, da die Entwicklung des Gehirns erst mit dem 23. Lebensjahr vollständig abgeschlossen ist. Eine zu frühe Gabe von Cannabis Medikamenten mit THC könnte langfristig zu Beeinträchtigungen der mentalen Gesundheit führen.

THC auf Rezept – welche Krankheiten?

Ärzte, die Cannabinoide verschreiben, müssen im Regelfall nachweisen, dass eine schwerwiegende Krankheit vorliegt. Die Einschätzung zur Eignung von Cannabis als Medizin liegt im weitesten Sinne im Ermessen des Arztes. THC Cannabis besitzt ein sehr breites therapeutisches Spektrum und kann somit bei einer ganzen Reihe physischer und psychischer Symptome angewendet werden.

Bereits zwischen 2007 und 2016, also vor der Legalisierung von Cannabis als Medizin, wurden für mehr als 50 verschiedene Krankheitsbilder Ausnahmeerlaubnisse durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt. Zu diesen Indikationen gehören:

  • chronische Schmerzen, insbesondere Neuropathien 
  • Schmerzen durch Tumorbildung
  • Spastik
  • Appetitlosigkeit
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Wasting (ungewollte Gewichtsabnahme, meist im Zusammenhang mit einer AIDS-Erkrankung)

Verschreibt ein Arzt nun THC auf Rezept in Form von Rezepturarzneimitteln (etwa Cannabisblüten oder Extrakte), müssen diese Indikationen nicht zwingend eingehalten werden. Sie dienen lediglich als Anhaltspunkt, nicht aber als Vorschrift. Das heißt, ein Arzt kann medizinisches THC als Rezepturarzneimittel auch über die bisher anerkannten Indikationen hinaus verschreiben.

CBD – bei welchen Krankheiten?

Obwohl es CBD schon seit Jahren als Nahrungsergänzungsmittel ohne Rezept in Drogerien zu kaufen gibt, ist medizinisches CBD verschreibungspflichtig. Der Unterschied zwischen beiden liegt in der Konzentration des Cannabinoids im fertigen Präparat oder den Blüten, im Vorhandensein weiterer Cannabinoide und in der Qualität des Erzeugnisses. Medizinisches CBD ist in der Regel hoch dosiert, kann THC enthalten und unterliegt strengen pharmazeutischen Prüfverfahren. Ein CBD Rezept kann man daher nur in der Apotheke einlösen.

Medizinisches CBD wird bisher einzeln oder in Kombination mit weiteren Cannabinoiden bei den folgenden Gesundheitszuständen eingesetzt: 

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Schlafstörungen 
  • Endometriose 
  • Migräne
  • Morbus Crohn
  • Neurodermitis
  • Akne

Als Wirkstoff ist CBD erst seit 2019 zugelassen. Oft wird medizinisches CBD auch ergänzend während der Behandlung mit THC eingesetzt, um übermäßigen Appetit, psychotische Störungen oder andere Nebenwirkungen des THC zu reduzieren.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis?

Die Krankenkasse stellt – je nach Art des Cannabis Medikaments – unterschiedliche Bedingungen für eine Kostenübernahme der Therapie mit Cannabis. 

Zugelassene Fertigarzneimittel 

Fertigarzneimittel können vom Arzt auf ein Kassenrezept verschrieben werden, ohne dass dafür Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden muss. Voraussetzung ist hier, dass die bisher etablierten Indikationen eingehalten werden.

Das bedeutet beispielsweise, dass das Fertigarzneimittel Sativex® bei mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose verschrieben werden kann. Patienten müssen hierfür keinen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Cannabis Rezepturarzneimittel

Rezepturarzneimittel mit Cannabis gelten in Deutschland nicht als Mittel erster Wahl. Das Recht auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben daher nur Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen. Konkret heißt das, dass die Erkrankung als lebensbedrohlich gilt oder die Lebensqualität des Patienten stark beeinträchtigt.

Um eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse anfragen zu können, muss eins der fünf folgenden Szenarien auf den Patienten zutreffen:

  1. Die Standardtherapie wurde bereits durchgeführt und hat sich als nicht wirksam erwiesen.
  2. Die Standardtherapie wurde bereits durchgeführt und ist nicht mehr ausreichend wirksam.
  3. Die Standardtherapie wurde nicht vertragen. 
  4. Die Standardtherapie ist nicht durchführbar oder individuell ungeeignet.
  5. Die Standardtherapie entspricht nicht (mehr) dem medizinischen Standard.
  6. Die Standardtherapie steht zur Verfügung, der Arzt plädiert aber für eine alternative Therapie – etwa aufgrund der Stärke der Nebenwirkungen. 

Hinzu kommt eine weitere Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse möglich ist:

  1. Der Arzt muss sich sicher sein, dass der Patient im Rahmen einer Cannabistherapie eine spürbar positive Entwicklung seines Krankheitsverlaufs erfährt.
  2. Alternativ kann der Arzt schlüssig begründen, dass schwerwiegende Symptome im Zuge einer Behandlung mit Cannabis reduziert werden würden. 

Werden diese Kriterien erfüllt, können Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen, indem sie den bisherigen Behandlungsverlauf schildern. Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann bis zu fünf Wochen dauern. 

Wird der Antrag angenommen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Cannabistherapie. Dafür muss der Patient zustimmen, dass seine Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden.  

Hält die Krankenkasse die Frist nicht ein, hat der Patient ebenfalls Anspruch auf eine Kostenerstattung. Der Antrag gilt damit als genehmigt. Versicherte zahlen dann wie bei der Kostenübernahme nur die Rezeptgebühr von maximal 10 €, wenn sie ihr Cannabis in der Apotheke abholen. 

Wird der Antrag abgelehnt, übernehmen die Kassen zwar die Kosten nicht – für Patienten ist aber dennoch nicht alles verloren. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids können Patienten Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Sollte auch dann noch keine Bewilligung vorliegen, können Patienten Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, gibt es an dieser Stelle  immer noch die Möglichkeit, ein Cannabis Privatrezept zu bekommen. 

Cannabis auf Privatrezept – So gibt es medizinisches Cannabis auch ohne die Genehmigung der Krankenkasse

Ist der behandelnde Arzt von der Effektivität einer Cannabistherapie überzeugt, kann er auf eigenes Ermessen ein Privatrezept ausstellen. Mit einem Privatrezept beziehen Patienten das medizinische Cannabis auf eigene Kosten. 

Diese Option ist nicht unbedingt günstig, sie bietet aber auch einen ganz entscheidenden Vorteil: Selbstzahler können die medizinische Cannabisblütensorte innerhalb der verschriebenen Wirkstoffkonzentration frei wählen – ohne Einschränkungen durch die Krankenkasse.  

Welcher Arzt verschreibt Cannabisblüten

Das Gesetz erlaubt jedem Haus- und Facharzt, medizinisches Cannabis zu verschreiben. Ausgenommen sind Zahn- und Tierärzte. Welcher Facharzt der richtige Ansprechpartner für dein Anliegen ist, hängt zum einen von der Erkrankung ab, zum anderen von seiner Offenheit.

Auch wenn Cannabis nun schon mehr als fünf Jahre als Medizin gilt, kann es dennoch schwer sein, einen aufgeschlossenen Arzt zu finden, der deinen Therapiewunsch unterstützt. Mitunter leidest du nicht an einer der Indikationen, für die die Verordnung von Cannabis bereits etabliert ist. Oder du möchtest kein Fertigarzneimittel verschrieben bekommen, sondern lieber natürliche Cannabisblüten. Auch wenn dein Wunsch begründet scheint, hast du leider keine Möglichkeit, eine Cannabis Therapie von deinem Arzt einzufordern. 

Was du stattdessen tun kannst, ist, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Es gibt spezielle telemedizinische Plattformen, die mit Cannabis Ärzten deutschlandweit kooperieren. Diese Ärzte sind vertraut mit möglichen Sorgen über die Wirkweise von Standardtherapien und stehen den Wünschen der Patienten offener gegenüber. Nach einer ersten Prüfung deiner medizinischen Vorgeschichte kannst du dort einen Termin mit einem Arzt vereinbaren, der sich mit der Verschreibung von Cannabis auskennt. 

Kann man ein Cannabis Rezept online bekommen?

Ärzte können Rezepte prinzipiell ausdrucken oder elektronisch erstellen. Welche Möglichkeiten dir dein Arzt gibt, dein THC Rezept oder CBD Rezept in Empfang zu nehmen, hängt maßgeblich von seiner technologischen Aufgeschlossenheit ab. 

Bist du bei einem Cannabis Arzt in Behandlung, der mit einer telemedizinischen Plattform kooperiert, hast du dort im Regelfall die Möglichkeit, dein Rezept per E-Mail zugeschickt zu bekommen. Medizinische Anbieter mit hohem Kundenfokus stellen sogar frei, das Rezept gleich an die Apotheke der Wahl weiterzuleiten. 

Wo kann ich mein Cannabis Rezept einlösen?

Verschreibt dir dein Arzt Cannabis mit THC, wirst du ein Betäubungsmittelrezept (BtM Rezept) erhalten. Handelt es sich um medizinisches CBD auf Rezept, erhältst du ein normales Rezept. 

Generell kannst du Rezepte für medizinisches CBD und THC nur in Apotheken einlösen. Ob du dafür eine Apotheke vor Ort wählst oder dich lieber an eine Versandapotheke wendest, ist dir überlassen. 

Dazu sollte angemerkt werden, dass die Versorgung mit medizinischem Cannabis in Deutschland bei Weitem noch nicht flächendeckend ist. Das heißt, dass die Apotheke in deiner Nähe mit großer Wahrscheinlichkeit gar kein Cannabis führt – geschweige denn, die Cannabis Sorte, die du verschrieben bekommen hast oder bevorzugst.

Grüne Brise ist der erste Marktplatz für Cannabis Apotheken in ganz Deutschland und kann so mit einer unschlagbaren Produktauswahl punkten. Das vielfältige Produktangebot umfasst medizinische Cannabisblüten renommierter deutscher Versandapotheken zu transparenten Preisen. 

Damit du dein Rezept einlösen kannst, folgst du ganz einfach den Schritten auf der Website. Wähle dein Produkt aus, gib deinen Zugangscode ein, löse dein Rezept ein und lade es hoch. Dann musst du lediglich deine Bestellung bezahlen und das Original Rezept einsenden, um dein medizinisches Cannabis innerhalb von 72 Stunden bei dir zu Hause zu empfangen. 

Falls du Fragen zur Bestellung hast oder Hilfe bei der Produktauswahl benötigen solltest, steht dir der erfahrene Grüne Brise Kundenservice wochentags von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung.   

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Heilmittelwerbegesetz Disclaimer

Die von Grüne Brise bereitgestellte Plattform für Cannabis-Apotheken richtet sich an Patienten, die im Besitz einer ärztlichen Verordnung für die Verwendung von medizinischem Cannabis sind. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb und die Verwendung von medizinischem Cannabis in Deutschland strengen regulatorischen Anforderungen unterliegt und ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet ist. Wir empfehlen unseren Nutzern, sich vor dem Erwerb und der Verwendung von medizinischem Cannabis über die geltenden Vorschriften zu informieren und sich an die Anweisungen ihres behandelnden Arztes zu halten. Medizinisches Cannabis kann zur Linderung der Symptomatik einer Vielzahl von Krankheiten beitragen, darunter ADHS, Migräne, chronische Schmerzen, Depressionen, Schlafstörungen, Endometriose, Multiple Sklerose, Epilepsie und Morbus Crohn. Konform mit dem Heilmittelwerbegesetz gewährleisten wir jedoch keine Heilung.

Gender-Hinweis

Im vorliegenden Artikel wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.